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Gegenstand des Unternehmens sind die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten. Handels- und Bankgeschäfte sowie gewerbliche Tätigkeiten sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften und berufsständischen Vereinigungen zu beteiligen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Die Gesellschaft darf auswärtige Beratungsstellen bzw. Zweigniederlassungen errichten, soweit die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Ge-
legenheit zum Abschluß von Verträgen über Grund-
stücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, ge-
werbliche Räume, Darlehen, Vorbereitung und Durch-
führung von Bauvorhaben als Bauherr in eigenem
Namen, sowohl für fremde wie für eigene Rechnung
unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern,
Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten,
von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechten sowie
wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von
Bauvorhaben als Baubetreuer in fremden Namen für
fremde Rechnung
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Das Marien-Krankenhaus in Lübeck ist ein Belegkrankenhaus mit den Fachabteilungen: Chirurgie, Anästhesie, Frauenheilkunde, Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Innere Medizin, Urologie., Förderung der Gesundheit und die Krankenpflege durch den Betrieb von Krankenhäusern, insbesondere des Marien-Krankenhauses Lübeck, und der dazugehörigen sonstigen stationären oder ambulanten Einrichtungen zur Betreuung und Pflege kranker und hilfsbedürftiger Menschen, sowie seiner notwendigen Ausbildungsstätten und sonstigen Nebeneinrichtungen; daneben ist die Gesellschaft auch berechtigt, über den Gesellschaftszweck hinausgehende weitere gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke zu verfolgen;
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Erbringung von Planungs- und Bauleistungen baulicher
und städtebaulicher Aufgaben. Die Gesellschaft darf
alle damit zusammenhängenden und den
Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte tätigen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, gleiche oder
ähnliche Unternehmungen zugründen, bestehende zu
erwerben, sich an solchen mittelbar oder unmittelbar
zu beteiligen, Vertretungen solcher zu übernehmen
und sämtliche Geschäfte zu betreiben, die geeignet
sind, die Tätigkeit der Gesellschaft zu fördern. Sie
darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland
errichten. Die Gesellschaft darf ferner mit anderen
Unternehmen zu Arbeits- und Interessengemeinschaften
zusammenschließen. Ausdrücklich ausgenommen sind
alle gewerblichn Tätigkeiten, insbesondere
baugewerblicher Art.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024