GPK Architekten GmbH
Erbringung von Planungs- und Bauleistungen baulicher
und städtebaulicher Aufgaben. Die Gesellschaft darf
alle damit zusammenhängenden und den
Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte tätigen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, gleiche oder
ähnliche Unternehmungen zugründen, bestehende zu
erwerben, sich an solchen mittelbar oder unmittelbar
zu beteiligen, Vertretungen solcher zu übernehmen
und sämtliche Geschäfte zu betreiben, die geeignet
sind, die Tätigkeit der Gesellschaft zu fördern. Sie
darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland
errichten. Die Gesellschaft darf ferner mit anderen
Unternehmen zu Arbeits- und Interessengemeinschaften
zusammenschließen. Ausdrücklich ausgenommen sind
alle gewerblichn Tätigkeiten, insbesondere
baugewerblicher Art.
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